Die Grundregel der Integrativen Therapie nach Hilarion Petzold

Therapien laufen nach bestimmten Prinzipien und Regeln ab. Schon Freud formulierte eine "psychoanalytische Grundregel" für die Behandlung, und viele Richtungen der Therapie sind diesem Beispiel gefolgt. Regeln sollen Sicherheit, Transparenz und Vertrauen gewährleisten und die wichtigsten Eckpunkte der therapeutischen Zusammenarbeit gewährleisten. In der nachstehenden "Integrativen Grundregel" kommen die wesentlichen Hintergrundstheorien des Integrativen Verfahrens zum Tragen.

"Therapie findet im Zusammenfliessen von zwei Qualitäten statt: einerseits eine Qualität der Konvivialität - der Therapeut / die Therapeutin bieten einen 'gastlichen Raum', in dem PatientInnen willkommen sind und sich niederlassen, heimisch werden können, indem Affiliationen in Dialogen, Polylogen eines "Du, Ich, Wir" möglich werden. Andererseits ist eine Qualität der Partnerschaftlichkeit erforderlich, in der beide miteinander die gemeinsame Aufgabe der Therapie in Angriff nehmen unter Bedingungen eines 'geregelten Miteinanders', einer Grundregel, wenn man so will:

Der Patient bringt die prinzipielle Bereitschaft mit, sich in seiner Therapie mit sich selbst, seiner Störung, ihren Hintergründen und seiner Lebenslage sowie (problembezogen) mit dem Therapeuten und seinen Anregungen partnerschaftlich auseinanderzusetzen. Das geschieht in einer Form, in der er – seinen Möglichkeiten entsprechend – seine Kompetenzen / Fähigkeiten und Performanzen / Fertigkeiten, seine Probleme und seine subjektiven Theorien einbringt, Verantwortung für das Gelingen seiner Therapie mit übernimmt und er die Integrität des Therapeuten als Gegenüber und belastungsfähigen professional nicht verletzt.

Der Therapeut seinerseits bringt die engagierte Bereitschaft mit, sich aus einer intersubjektiven Grundhaltung mit dem Patienten als Person, mit seiner Lebenslage und Netzwerksituation partnerschaftlich auseinanderzusetzen, mit seinem Leiden, seinen Störungen, Belastungen, aber auch mit seinen Ressourcen, Kompetenzen und Entwicklungsaufgaben, um mit ihm gemeinsam an Gesundung, Problemlösungen und Persönlichkeitsentwicklung zu arbeiten, wobei er ihm nach Kräften mit professioneller, soweit möglich forschungsgesicherter 'best practice' Hilfe, Unterstützung und Förderung gibt.

Therapeut und Patient anerkennen die Prinzipien der "doppelten Expertenschaft" – die des Patienten für seine Lebenssituation und die des Therapeuten für klinische Belange – des Respekts vor der "Andersheit des Anderen" und vor ihrer jeweiligen "Souveränität". Sie verpflichten und bemühen sich, auftretende Probleme im therapeutischen Prozess und in der therapeutischen Beziehung korrespondierend und lösungsorientiert zu bearbeiten.

Das Setting muss gewährleisten (durch gesetzliche Bestimmungen und fachverbandliche Regelungen), dass Patientenrechte, "informierte Übereinstimmung", Fachlichkeit und die Würde des Patienten gesichert sind und der Therapeut die Bereitschaft hat, seine Arbeit (die Zustimmung des Patienten vorausgesetzt, im Krisenfall unter seiner Teilnahme) durch Supervision fachlich überprüfen und unterstützen zu lassen.

Das Therapieverfahren, die Methode, muss gewährleisten, dass in grösstmöglicher Flexibilität auf dem Hintergrund klinisch-philosophischer und klinisch-psychologischer Beziehungstheorie reflektierte, begründbare und prozessual veränderbare Regeln der konkreten Beziehungsgestaltung im Rahmen dieser Grundregel mit dem Patienten / der Patientin und ihren Bezugspersonen ausgehandelt und vereinbart werden, die die Basis für eine polylogisch bestimmte, sinnvolle therapeutische Arbeit bieten."

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